Anmeldungen Einschüler für das Schuljahr 2023-2024

Sehr geehrte Eltern,

 

Sie erhalten einige Hinweise zur diesjährigen Einschulung in die Herbert-Quandt-Schule.

Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, sind von den Eltern für das Schuljahr 2023/2024 zur Einschulung anzumelden. Das betrifft die Geburtsdaten vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017.

 

Kinder, die für das Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.


Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. Dezember 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Dafür muss ihre Schulreife vom Gesundheitsamt – dem Schulmedizinischen Dienst – und der Schulleitung festgestellt werden.

 

Medizinische Unterlagen nicht vergessen

Alle schulärztlichen Untersuchungen sind ab Januar 2023 vorgesehen. Untersuchungsort ist die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Pritzwalk, Havelberger Straße 30. Die Eltern werden von den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes schriftlich über ihren Untersuchungstermin informiert, im Regelfall mindestens vier Wochen vorher.


In welche Schule ein Kind eingeschult wird, ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26.11.2015. Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de/Bürger & Verwaltung/Rechtliches/Satzungen– einsehbar.

 

Es gilt die Schulbezirkssatzung

Angemeldet werden müssen die Schulanfänger gemäß der Schulbezirkssatzung an der zuständigen Grundschule. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden -->   Formular - Anmeldung Grundschule, ist aber auch in der Kita des einzuschulenden Kindes erhältlich.

 

Anmeldung in der Herbert-Quandt-Schule:

Ab Januar 2023 können die Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2023/2024 in der Herbert-Quandt-Schule angemeldet werden müssen sowie die zurückgestellten Kinder, täglich zwischen 8 und 13 Uhr telefonisch unter 03395/70 09 61 einen Termin zur Schulanmeldung ihres Kindes vereinbaren. Die eigentliche Anmeldung ist für den Zeitraum vom 1. bis 3. Februar und vom 14. bis 23. Februar vorgesehen. Die persönlichen Anmeldungen in der Schule werden dann nach der Terminvereinbarung in der Zeit von 8 bis 13 Uhr erfolgen, zusätzlich im Angebot am Dienstag, 14. Februar, von 8 bis 17 Uhr.

 

Das Kind muss dabei sein

Zur Anmeldung ist das einzuschulende Kind persönlich vorzustellen. Das ärztliche Gutachten sowie die Geburtsurkunde des Kindes sind ebenfalls mitzubringen. Darüber hinaus ist eine Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung notwendig. Sofern Kinder von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, müssen die Eltern folgende Befreiungsnachweise vorlegen:

 

  • im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder
  • im Fall der Teilnahme an einem sprach- therapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden.

 

Anmeldungen können grundsätzlich nur mit einem vereinbarten Termin erfolgen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 04. Januar 2023

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