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Anmeldung zum Schuljahr 2025-2026

 

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

Sie erhalten einige Hinweise zur diesjährigen Einschulung in die Herbert-Quandt-Schule.

Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, sind von den Eltern für das Schuljahr 2025/2026 zur Einschulung anzumelden. Das betrifft die Geburtsdaten vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019.

 

Kinder, die für das Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.


Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. Dezember 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Dafür muss ihre Schulreife vom Gesundheitsamt – dem Schulmedizinischen Dienst – und der Schulleitung festgestellt werden.

 

Medizinische Unterlagen nicht vergessen

Die Einschulungsuntersuchungen sind ab Januar 2025 vorgesehen. Sie finden in der Außenstelle des Gesundheitsamtes in Pritzwalk, Havelberger Straße 30, statt. Betroffene Eltern werden in der Regel vier Wochen im Voraus vom Gesundheitsamt schriftlich über den Untersuchungstermin informiert. Für die Untersuchung werden das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Impfausweis sowie relevante medizinische Befundberichte benötigt.

 

Schulbezirkssatzung gibt die künftige Schule vor

Welche Schule für das Kind zuständig ist, ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26. November 2015. 

Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de/Bürger & Verwaltung/Rechtliches/Satzungen– einsehbar.

 

Eltern müssen ihr Kind gemäß der Satzung an der für sie zuständigen Grundschule anmelden. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden - Formular - Anmeldung Grundschule, ist aber auch in der Kita des einzuschulenden Kindes erhältlich.

 

 

Anmeldung in der Herbert-Quandt-Schule

 

Die persönlichen Anmeldungen in der Schule erfolgen im Zeitraum vom 06.02. bis zum 21.02.2025 jeweils von 08.00 bis 13.00 Uhr. Am 11.02. und 18.02.2025 von 08.00 bis 17.00 Uhr.

 

Anmeldungen können grundsätzlich nur mit einem vereinbarten Termin erfolgen.

 

Vergabe der Termine: 13. bis 30. Januar 2025 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr - Telefon: 03395/700961

 

 

Zur Anmeldung ist das einzuschulende Kind persönlich vorzustellen. Das ärztliche Gutachten sowie die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sind ebenfalls mitzubringen. Darüber hinaus ist eine Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung notwendig. Sofern Kinder von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, sollten die Eltern folgende Befreiungsnachweise vorlegen:

 

  • im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder

  • im Fall der Teilnahme an einem sprach-therapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden.

 

 

Die Schulleitung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 18. Dezember 2024

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