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Gremien

In der Herbert - Quandt- Grundschule arbeiten lt. Brandenburgischem Schulgesetz folgende Gremien:

 

Schülerkonferenz

Elternkonferenz

Lehrerkonferenz

Fachkonferenz

Schulkonferenz

 

--> Organigramm

 

Schülerkonferenz (BbgSchuIG §8)

 

Die Schülerkonferenz vertritt die schulischen Interessen und Meinungen aller Schülerinnen und Schüler der Herbert-Quandt-Schule Pritzwalk. Sie setzt sich aus den zwei gewählten Klassensprechern der Klassen 4 bis 6 zusammen. Hier haben Klassensprecher die Möglichkeit, Ängste und Sorgen, aber auch Hoffnungen und Wünsche ihrer Klassen im großen Rahmen zu äußern und darüber zu diskutieren. Andererseits hören sie hier Berichte über neue schulische Regelungen und Ereignisse, über die sie in ihren Klassen sprechen können. Hier werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später über die Schulkonferenzmitglieder in die Schulkonferenz eingebracht werden. Die Schülerkonferenz wählt jährlich aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schülersprecherin bzw. einen Schülersprecher und für dieses Amt bis zu drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter. Alle zwei Jahre werden aus diesem Kreis fünf Mitglieder für die Schulkonferenz sowie ein Mitglied sowie Stellvertreter  für den Kreisschülerrat gewählt.

 


Elternkonferenz (BbgSchuIG §82)

 

Die Elternkonferenz ist ein Gremium, in dem die Interessen und Meinungen aller Eltern einer Schule zusammengetragen und vertreten werden. Alle von den Elternversammlungen der Klassen gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher sind stimmberechtigte Mitglieder in der Elternkonferenz. Hier haben Elternvertreterinnen und -vertreter die Gelegenheit, sich aktuelle schulische Informationen zu verschaffen oder diese selbst weiterzugeben. Sie hören hier Berichte über neue Regelungen und Ereignisse, über die sie in ihren Klassen sprechen können. Es werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später über die Schulkonferenzmitglieder in die Schulkonferenz eingebracht werden. Die Elternkonferenz wählt alle 2 Jahre eine Schulelternsprecherin bzw. einen Schulelternsprecher und für dieses Amt bis zu drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter sowie fünf Mitglieder für die Schulkonferenz und ein Mitglied für den Kreisrat der Eltern.

 


Lehrerkonferenz (BbgSchuIG § 85)

 

Die Konferenz der Lehrkräfte ist eine für die Lehrkräfte einer Schule verpflichtende Veranstaltung, auf welcher alle wichtigen schulischen Angelegenheiten diskutiert und teilweise entschieden werden. Die Lehrkräfte der Schule erhalten hier die aktuellen Informationen oder bringen diese ein. Weiterhin entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte über Ordnungsmaßnahmen. Die Schulleiterin/der Schulleiter ist automatisch Vorsitzende/r der Konferenz. Sie/er, alle Lehrkräfte der Schule mit mehr als sechs Wochenstunden sowie das sonstige pädagogische Personal sind stimmberechtigte Mitglieder. Beratend wirken je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Elternkonferenz, der Schülerkonferenz und der Schulkonferenz mit. Diese beratenden Mitglieder dürfen während der Konferenz zu keinem Zeitpunkt hinausgeschickt werden. Dienstrechtliche Angelegenheiten allgemeiner Art gehören auf die Tagesordnung der Konferenz der Lehrkräfte. Personaleinzelangelegenheiten sind nicht Gegenstand der Erörterung oben genannter Konferenz.

 


Fachkonferenz (BbgSchuIG § 87)

 

Die Fachkonferenz setzt sich aus allen Lehrerinnen und Lehrern zusammen, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder in dem Fach unterrichten.

Die Fachkonferenzen wählen aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Ihnen gehören je zwei von der Elternkonferenz und von der Konferenz der Schülerinnen und Schüler gewählte beratende Mitglieder an.


Die Fachkonferenz berät mindestens zweimal im Schuljahr über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten. Sie entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte insbesondere über die

  1. Einführung zugelassener Schulbücher und die Auswahl und Anforderung sonstiger Lehr- und Lernmittel für das Fach oder die Fachrichtung im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel,
  2. Koordinierung der Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie der Leistungsbewertung in dem Fach oder in der Fachrichtung sowie
  3. die Zahl und Dauer der Klassenarbeiten,
  4. Angelegenheiten der Fortbildung in dem Fach oder in der Fachrichtung, fachbezogenen Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht und
  5. Maßnahmen und Vorhaben, die zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichts dienen.
    Schulkonferenz (BbgSchuIG §§ 90,91)

 

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Sie berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen. Eine Drittelparität erlaubt, dass die drei großen an Schule beteiligten Personengruppen (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können. Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin/der Schulleiter, vier Lehrkräfte, fünf Schülerinnen/Schüler, sowie fünf Eltern. Sie werden von ihren Konferenzen für jeweils zwei Jahre als Vertreterinnen/Vertreter gewählt. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 91 BbgSchuIG aufgeführt. Die Mitglieder der Schulkonferenz können zu Tagesordnungspunkten gemäß § 91 Abs. 2 Bbg-SchuIG beratend an der Konferenz der Lehrkräfte teilnehmen. Die Schulleiterin/der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz. Es wird ein Vorstand aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Ihm gehören eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und bis zu zwei Stellvertreter/innen an. Jedes Mitglied der Schulkonferenz, egal ob Schüler-, Eltern-, Lehrervertreterinnen/-vertreter oder Schulleiterin/Schulleiter, kann zur/zum Vorsitzenden oder zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter gewählt werden. Der Vorstand stellt sicher, dass Einladungen und Protokolle erstellt und verschickt werden. Durch ihn werden Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenz an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Die Beratungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich, d. h. alle an der Schule beteiligten Personen dürfen in der Regel in den Schulkonferenzen anwesend sein.